Fragen und Antworten zu Friedhof Warum ist der Betrag der Nutzungsgebühr in einer Begräbnisrechnung unter Umständen etwas höher als erwartet?: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) K (Die Seite wurde neu angelegt: „===Warum ist der Betrag der Nutzungsgebühr in einer Begräbnisrechnung unter Umständen etwas höher als erwartet? (28.7.2011)=== Beispiel: Bestattung am 28.5.2…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (→Warum ist der Betrag der Nutzungsgebühr in einer Begräbnisrechnung unter Umständen etwas höher als erwartet? (28.7.2011)) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | [[Fragen_und_Antworten_zu_Friedhof|zurück]] | ||
+ | |||
===Warum ist der Betrag der Nutzungsgebühr in einer Begräbnisrechnung unter Umständen etwas höher als erwartet? (28.7.2011)=== | ===Warum ist der Betrag der Nutzungsgebühr in einer Begräbnisrechnung unter Umständen etwas höher als erwartet? (28.7.2011)=== | ||
Version vom 30. Oktober 2013, 09:57 Uhr
Warum ist der Betrag der Nutzungsgebühr in einer Begräbnisrechnung unter Umständen etwas höher als erwartet? (28.7.2011)
Beispiel: Bestattung am 28.5.2011, 10 Jahre Liegezeit, 10 EUR/Jahr Nutzungsgebühr. Vorschreibung daher ab Bestattungsdatum für die Dauer der Liegezeit, d.h. für den Zeitraum 28.5.2011-27.5.2021: die zu verrechnende Nutzungsgebühr ist 100,83 EUR.
Erklärung: Bei der Berechnung des Betrages zählt jeder angebrochene Monat als ganzer zu verrechnender Monat. Der Betrag von 100,83 Euro setzt sich wie folgt zusammen:
- Der monatliche Anteil der 10 Euro Jahresgebühr auf alle noch zu verrechnenden Monate des Jahres 2011, das sind gesamt 8 Monate von inkl. Mai bis Dezember;
- Die vollen zu verrechnenden Jahre zwischen 2011 und 2020, das sind gesamt 9; Teilbetrag daher 9 x 10 Euro = 90 Euro.
- Der monatliche Anteil der 10 Euro Jahresgebühr auf alle zu verrechnenden Monate des Jahres 2021, das sind gesamt 5 Monate von Jänner bis inkl. Mai;
- Die Monate des ersten und letzten Jahres werden zusammengezählt und ergeben 13 Monate, was einem Teilbetrag von 13/12 x 10 EUR = 10,83 EUR entspricht.
Gesamtbetrag: 90,00 + 10,83 = 100,83 EUR.
Fazit: Fällt das Bestattungsdatum nicht auf den Beginn eines Monats, dann wird der betreffende Monat anteilsmäßig immer einmal mehr verrechnet.