Fragen und Antworten zu Friedhof Warum wird die Fakturenbemerkung auf der zweiten Seite angedruckt?

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Bei einer Gebührenvorschreibung kann es dazu kommen, dass der ganze Text der Fakturenbemerkung auf der zweiten Seite (ganz oben) angedruckt wird, wenn dieser nicht im reservierten Bereich (auf der ersten Seite) Platz hat. Eine Korrektur des Umbruch-Verhaltens, d.h. automatische Aufteilung, ist aufgrund von technischen Einschränkungen leider nicht möglich. Um einen Andruck daher auf der zweiten Seite zu verhindern, muss der gesamte Text der Fakturenbemerkung entsprechend gekürzt werden.

Die Zeilenanzahl für die Fakturenbemerkung hängt von den folgenden 4 Faktoren ab:

  1. Layout der Rechnung (Quer- oder Hochformat)
  2. Größe (Zeilenanzahl) des Rechnungsabsender-Blocks (Einstellungen - Verrechnung - Rechnungsabsender)
  3. Anzahl der Adressenzeilen. Bei einer Rechnungsadresse im Ausland ist eine zusätzliche Zeile für das Land notwendig. Diese zusätzliche Zeile verkürzt den Platz für die Fakturenbemerkung.
  4. Anzahl der verrechneten Gebühren. Bei Mehrfachgrabbesitz werden alle Gebührenzeilen automatisch auf einer Rechnung zusammengefasst, sofern die Gebührenzeilen nicht einzeln ausgewählt und verrechnet werden.

GebVorschreibung FakturentextLaenge Faktoren.jpg

Empfehlung für die Vorschreibung von Nutzungsberechtigten mit verkürztem Fakturentext

  • Ordnen Sie Gräbern von Nutzungsberechtigten, die zugleich Mehrfachgrabbesitzer sind, ein Grabkennzeichen "Mehrfachgrabbesitz" zu. Die Mehrfachgrabbesitzer können Sie mit der diözeseanen Friedhofs-Abfrage "Mehrfachgrabbesitzer" ermitteln; das Grabkennzeichen ist für alle Gräber des Mehrfachgrabbesitzers zuzuordnen.
  • Ordnen Sie allen Gräbern mit einer ausländischen Rechnungsadresse ein Grabkennzeichen "Rechnungsadresse im Ausland" zu. Falls der Nutzungsberechtigte zugleich Mehrfachgrab-Besitzer ist, dann genügt auch die Zuordnung des Grabkennzeichens "Mehrfachgrabbesitz". Alle ausländischen Grabbesitzer können Sie (in der Grabsuche-Maske) durch Sortierung der Nutzungsberechtigten nach dem Land ermitteln; abweichende ausländische Rechnungsadressen werden hier jedoch nicht angezeigt und sind selbst zu bestimmen.
  • Fügen Sie bei den Textbausteinen (Einstellungen - "Textbausteine") eine um 2-3 Zeilen gekürzte Fakturenbemerkung hinzu; als Kurzname können Sie z.B. "VORSCHREIBUNG_KURZ" vergeben.
  • Führen Sie vor einer allgemeinen Vorschreibung des gesamten Friedhofes gezielt eine spezielle Vorschreibung mit Hilfe der Grabkennzeichen "Mehrfachgrabbesitz" und "Rechnungsadresse im Ausland" durch. Bei der Rechnungserstellung verwenden Sie dann die verkürzte Fakturenbemerkung ("VORSCHREIBUNG_KURZ")

GebVorschreibung Speziell Grabkennzeichen.jpg


Hinweis: Die Wartung der Grabkennzeichen passiert nicht automatisch, d.h. dass bei Änderungen (Rechnungsadresse / Änderung Grabanzahl des NutzB.) die Korrektheit selbst überprüft werden muss. Aus diesem Grund wird in der nächsten Version 3.16.0 eine neue Filteroption "Sonderfall - Verkürzte Fakturenbemerkung" kommen, welche die o.a. Zuweisung von Grabkennzeichen nicht mehr voraussetzt. Ob es sich um eine ausländische Rechnungsadresse oder um einen Mehrfachgrab-Besitzer handelt, wird dann im Vorschreibungsdurchlauf ermittelt, sofern die neue Filteroption verwendet wird.