Fragen und Antworten zu Friedhof Wie werden uneinbringliche Forderungen verbucht?
Wie werden uneinbringliche Forderungen verbucht? (16.11.2011)
Uneinbringliche Forderungen aus dem Friedhof (Begräbnisse etc.) werden auf das Konto 7760 "Uneinbringliche Forderung Friedhof- u. Begräbniskosten" gebucht: 7760 / 21XXXX.