Fragen und Antworten zu Buchhaltung

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Buchen

Warum kann ich trotz Warnmeldung nicht mehr buchen

Seit der Version 2.75 (25.11.2010) ist es nicht mehr möglich, dass Sie trotz einer Warnmeldung auf der falschen Seite Buchungen durchführen können, wenn das betreffende Konto auf eine bestimmte Seite (Soll od. Haben) festgelegt wurde. Zur Korrektur einer gesamten Buchung verwenden Sie bitte die Storno-Funktion.

Für Umbuchungen auf ein anderes Konto können Sie seit 15.12.2010 das Konto 9940 "Zwischenkonto Umbuchungen" verwenden. siehe auch Frage 2.). In bestimmten Fällen ist es möglich, diese Buchungssperre bei der Pfarrpakets-Hotline kurzfristig aufzuheben.

Wie kann ich einen (Teil-)Betrag auf ein anderes Konto umbuchen?

Für Umbuchungen auf ein anderes Konto verwenden Sie bitte das Konto 9940 "Zwischenkonto Umbuchungen". Sie buchen dabei mit negativem Betrag von Quell-Konto X auf 9940, d.h. (X/9940) oder (9940/X), und mit positivem Betrag vom Zwischenkonto auf das Zielkonto Y, d.h. (Y/9940) oder (9940/Y).Beispiel: Umbuchung von 40 EUR von 4020 (Einnahmen Begräbnisse) auf 4060 (Sonstige Kirchenerlöse)

4020 9940 4060
Soll Haben Soll Haben Soll Haben
-40 -40
40 40

Warum fragt mich das Programm nach der Stornierung, ob die stornierte Buchung als Vórlage für eine neue genommen werden soll?

Wenn Sie eine Buchung stornieren, dann wird die verwendete Buchungsnummer wieder frei. Da in der Buchhaltung in Prinzip keine Nummern-Lücken entstehen dürfen, soll bei einer Korrekturbuchung die freie Nummer wieder verwendet werden, d.h. Sie antworten in diesem Falle mit "JA"; als Vorlage für die Korrekturbuchung werden dann die Daten der stornierten Buchung genommen, die Sie in der Buchungsmaske weiter bearbeiten (korrigieren) können. Wenn Sie eine Buchung nur stornieren, d.h. keine Korrektur vornehmen wollen, dann antworten Sie mit "NEIN".

Welche Konten-Nummern haben sich im Vergleich zum alten Buchhaltungsprogramm (2000) geändet?

Veränderungen im neuen Kontenplan V4

alte Kontonr. Kontobezeichnung neue Kontonr.
3780 Forderung an DFK (KB-Anteil) 2030
2510, 2520 Vorsteuer 2500
9942 Verrechnungskonto Kassa-Bank (Schwebende Geldbew.) 2790
2820 Sparbuch 2880
3610 Verbindlichkeit Haftrücklässe 3600
3700 VK Priester 3740
3706 VK Seelsorgsaushilfen 3741
8282 Bankspesen (incl. ELBA) 7799
9850 Jahresgewinn 9851
9850 Jahresverlust 9852

Abrechnung

Ich habe vor kurzem einen Jahresübertrag gemacht. Warum habe ich plötzlich eine Vermögensdifferenz in der Vermögensrechnung oder E/A-Rechnung im nächsten Jahr?

Im Buchhaltungsprogramm gibt es einen Programmfehler beim Jahresübertrag: Wenn sie ein leeres Wirtschaftsjahr (ohne Buchungen) übertragen ("Menüpunkt "Jahresübertrag"), dann werden im darauffolgenden Wirtschaftsjahr Kapitalbuchungen (Konto 9000) bei der Eröffnungsbilanz gelöscht. Als Folge davon wird eine Vermögensdifferenz in der Höhe der fehlenden Kapital-Buchung ausgewiesen. Wenn Sie ein leeres Wirtschaftsjahr daher nicht mehr benötigen, dann teilen Sie das der Pfarrpakets-Hotline mit, die den Status des Buchungsjahres ohne Jahresübertrag auf "abgeschlossen" stellen kann.

Wurde aufgrund des Fehlers diese Buchung bereits gelöscht (und in der Vermögensrechnung erscheint plötzlich eine Vermögensdifferenz auf), so müssen sie die Kapitalbuchung (9800/9000) bzw. (9000/9800) nachbuchen (mit Belegart

"EB"), um die Vermögensdifferenz wieder auszugleichen.

Der Fehler wurde in der Version 2.86 (25.2.2011) behoben.