Fragen und Antworten zu Friedhof Wie werden uneinbringliche Forderungen verbucht?

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Wie werden uneinbringliche Forderungen verbucht? (16.11.2011)

Uneinbringliche Forderungen aus dem Friedhof (Begräbnisse etc.) werden auf das Konto 7760 "Uneinbringliche Forderung Friedhof- u. Begräbniskosten" gebucht: 7760 / 21XXXX.