Fragen und Antworten zu Friedhof Warum wird das "Gültig-von"-Datum bei der Nutzungsgebühr in einer Begräbnisrechnungen ignoriert?: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Begräbnisrechnung werden Gebührenarten standardmäßig für die Dauer der Liegezeit ab dem Bestattungsdatum vorgeschrieben ('''unhängig von der Einstellung beim Grab''').
 
Bei der Begräbnisrechnung werden Gebührenarten standardmäßig für die Dauer der Liegezeit ab dem Bestattungsdatum vorgeschrieben ('''unhängig von der Einstellung beim Grab''').
  
Wenn es bereits eine Vorschreibung zur Gebührenart gegeben hat, deren Gültigkeit aber vor dem Bestattungsdatum geendet hat, wird ab dem Bestattungsdatum für die Dauer der Liegezeit vorgeschrieben.
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*Wenn es bereits eine Vorschreibung zur Gebührenart gegeben hat, deren Gültigkeit aber vor dem Bestattungsdatum geendet hat, wird ab dem Bestattungsdatum für die Dauer der Liegezeit vorgeschrieben.
 
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*Wenn die letzte Vorschreibung bis nach dem Bestattungsdatum vorgeschrieben wude, wird ab dem ersten Tag nach der bisherigen Vorschreibungsdauer bis zum Ende der Liegezeit vorgeschrieben.
Wenn die letzte Vorschreibung bis nach dem Bestattungsdatum vorgeschrieben wude, wird ab dem ersten Tag nach der bisherigen Vorschreibungsdauer bis zum Ende der Liegezeit vorgeschrieben.
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*Wenn die letzte Vorschreibung bis nach dem neuen Vorschreibungsende hinausgeht, wird nichts vorgeschrieben.
 
 
Wenn die letzte Vorschreibung bis nach dem neuen Vorschreibungsende hinausgeht, wird nichts vorgeschrieben.
 

Version vom 21. September 2012, 09:54 Uhr

Warum wird das "Gültig-von"-Datum bei der Nutzungsgebühr in einer Begräbnisrechnungen ignoriert?

Für die Ermittlung des Vorschreibe-Zeitraumes einer Nutzungsgebühr gilt folgendes: Bei der Begräbnisrechnung werden Gebührenarten standardmäßig für die Dauer der Liegezeit ab dem Bestattungsdatum vorgeschrieben (unhängig von der Einstellung beim Grab).

  • Wenn es bereits eine Vorschreibung zur Gebührenart gegeben hat, deren Gültigkeit aber vor dem Bestattungsdatum geendet hat, wird ab dem Bestattungsdatum für die Dauer der Liegezeit vorgeschrieben.
  • Wenn die letzte Vorschreibung bis nach dem Bestattungsdatum vorgeschrieben wude, wird ab dem ersten Tag nach der bisherigen Vorschreibungsdauer bis zum Ende der Liegezeit vorgeschrieben.
  • Wenn die letzte Vorschreibung bis nach dem neuen Vorschreibungsende hinausgeht, wird nichts vorgeschrieben.