Caritas: Unterschied zwischen den Versionen
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* Sie Kostenstellen (in den Caritas-Lohndaten) haben, die Sie den Kostenstellen im Pfarrpaket zuordnen können.<br/> | * Sie Kostenstellen (in den Caritas-Lohndaten) haben, die Sie den Kostenstellen im Pfarrpaket zuordnen können.<br/> | ||
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Version vom 20. Januar 2015, 12:08 Uhr
Voraussetzung für den Einsatz des LGV@Imports ist die Übereinstimmung der Werke und Kostenstellen (AS400-Rechner bei der Caritas) und der Mandanten-Kostenstellen (im Pfarrpaket V4).
Möglich ist der LGV-Import, wenn
- Wenn Sie weder Werke noch Kostenstellen (in den Caritas-Lohndaten) haben
- Wenn Sie Werke (in den Caritas-Lohndaten) haben, aber im Pfarrpaket nur einen Mandanten bei dem Sie je Kontonummer eine Summe verbuchen
- Sie Kostenstellen (in den Caritas-Lohndaten) haben, die Sie den Kostenstellen im Pfarrpaket zuordnen können.
Nicht möglich ist der LGV@Import, wenn:
- Sie in der Caritas-Lohnverrechnung mehrere Werke (und/oder Kostenstellen) haben und mehrere V4-Mandanten (für die Caritas-Lohndaten) im Pfarrpaket
- Sie in der Caritas-Lohnverrechnung mehrere Werke haben und die Daten im Pfarrpaket-Mandanten auf verschiedene Kostenstellen aufteilen müssen.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline: Hotline-Pfarren