Fragen und Antworten zu Kartei Was ist bei der neuen Ehejubilaen-Abfrage zu beachten?

Aus Serviceseite Pfarrpaket
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Abfrage für die Ehe-Jubiläen (kirchl. und/oder staatl. Trauung) wurde im Feb 2015 überarbeitet. In der neuen Version werden mehr Spalten angezeigt als früher und in der letzten Spalte "Abweichung" eine Kurzinformation über eventuelle Datenabweichungen (z.B. fehlende oder falsche Daten); diese Informationen sind gegebenenfalls zu beachten.

Die Verbesserungen in Kurzübersicht:

  • Anzeige von kirchl. und staatl. Partner
  • Prüfung auf Gleichheit (kirchl. und staatl. Partner)
  • Prüfung auf verstorbene Ehepartner
  • Gegen-Prüfung auf Gleichheit des Trauungsdatums (beim Ehepartner)
  • Prüfung auf falsche oder vorhandene Daten
  • Informations-Hinweis über Datenabweichungen in letzter Spalte
  • schnellere Prüfung bei Einschränkung auf Pfarre, d.h. Parameter "verzogen/auswärts" = nein

Erklärung zu den häufigsten Hinweismeldungen:

Hinweismeldung Beschreibung
Daten v. Ehepartner falsch od. unvolllständig? (Name,Vorname od. GebDat) Ein oder mehere Daten des kirchl. und/oder staatlichen Ehepartners sind unvollständig oder falsch, so dass der Partner / die Partnerin nicht eindeutig ist.

Damit Personen eindeutig sind, müssen zumindest Name, Vorname und Geburtsdaten korrekt vorliegen. Diese Meldung trifft oft auf den kirchl. Ehepartner zu, wenn nur der Vorname gespeichert ist; sie kann in der Regel dann ignoriert werden, wenn die Daten des staatlichen Partners vollständig vorhanden sind und das kirchl. Trauungsdatum gleich ist. Diese Meldung kann auch auftreten, wenn aufgrund geringfügiger Schreibfehler (Name, Vorname, Geburtsdatum) kirchl. und staatl. Parner nicht gleich sind, jedoch der Ehepartner durch gleiche Trauungsdaten identifiziert werden konnten.

anderer Ehepartner: die Daten des kirchl. und staatlichen Partners stimmen nicht überein (Name, Vorname, Geburtsdatum). Es ist zu prüfen, bei welchen Daten es eine Abweichung gibt und ob es sich tatsächlich um eine andere Person handelt.
kirchl. EhePartner(in) unvollständig! Ein oder mehere Daten des kirchl. Ehepartners sind unvollständig. Diese Meldung trifft oft auf den kirchl. Ehepartner zu, wenn nur der Vorname gespeichert ist; sie kann in der Regel dann ignoriert werden, wenn die Daten des staatlichen Partners vollständig vorhanden sind.

Die fehlenden Daten sind zu prüfen und - falls möglich - zu ergänzen.

staatl. / sonstige(n) Partner(in) unvollständig ! Ein oder mehere Daten des staatl. / sonstigen Ehepartners sind unvollständig. Die fehlenden Daten sind zu prüfen und - falls möglich - zu ergänzen.
Datenfehler? Partner(in) hat anderes staatl. Trauungsdatum: Das staatliche Trauungsdatum der aktuellen Person ist nicht gleich mit dem staatlichen Trauungsdatum des Ehepartnerts. Falls hier ein Datenfehler vorliegt, dann kann das staatliche Trauungsdatum der aktuellen Person in der Personendetailansicht - Reiter "Person" unter "letzte staatl. Änd." korrigiert werden.

Falls die Abweichung korrekt ist, dann hat der Ehepartner einen anderen staatlichen Partner als diese Person.

Datenfehler? Partner(in) hat anderes kirchl. Trauungsdatum: Das kirchl. Trauungsdatum der aktuellen Person ist nicht gleich mit dem kirchl. Trauungsdatum des Ehepartnerts. Falls hier ein Datenfehler vorliegt, dann kann das kirchl. Trauungsdatum der aktuellen Person nur vom richtigen Tauf- oder Trauungsbuch aus korrigiert werden; gegebenenfalls ist die Tauf-Pfarre zu verständigen.
Ehepartner ist verstorben: Der Ehepartner ist verstorben (hat ein Sterbedatum eingetragen). Da der kirchl. Status "verheiratet" für die aktuelle Person nicht korrekt ist, ist der Status auf "verwitwet" zu korrigieren. (Taufbuch-führende Pfarre !)

Grundsätzlich sind folgende Punkte wichtig:

  • Personen ohne Bekenntnis (OB) werden in der Regel nicht mehr gewartet, die Daten sind deshalb oft nicht mehr aktuell!
  • Es gibt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Die Daten sind nur dann vorhanden, sofern diese von der Pfarre selbst oder von den KB-Stellen erfasst wurden. Insbesondere kann es bei staatlichen Daten Qualitätsmängel geben (Aktualität, Richtigkeit) da es keinen automatischen Datenaustausch mit den Behörden gibt.
  • Bei Verwendung der Daten aus der Ehejubilaen-Abfrage ist insbesondere das Datenschutzgesetz (DSG) i.d.g.F zu beachten. Ein Mißbrauch oder die Weitergabe an nicht berechtigte Personen ist verboten und wird nach dem DSG geahndet. Empfehlung: Bei Ausdruck der Liste auf Papier keine Daten des kirchl. und staatl. Partners andrucken; diese Daten sind nur als Überprüfungs-Information gedacht, um falschen Gratulationen vorzubeugen.
  • Je nach Fehlerart und Berechtigung können Sie Datenänderungen im Programm selbst ändern (Kartei-Personen-Detailansicht bzw. Matriken-Taufbuch/Trauungsbuch-Detailansicht). Wir empfehlen trotzdem immer auch die jeweilige KB-Stelle von den Änderungen zu informieren. Wenn die KB-Stelle die Daten einarbeitet, sind diese am nächsten Tag auch im Pfarrpaket eingebarbeitet; es reicht deshalb auch die Verarbeitung nur durch ihre KB-Stelle.